Seit 1995 betreibe ich eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit besonderem Schwerpunkt
im
Erbrecht
einschließlich sonstiger Vermögensnachfolgegestaltungen, wie beispielsweise: Testamentsgestaltungen (mit Bezügen zum Steuerrecht und Sonderformen, wie Unternehmertestamente, Berliner Testamente, Behindertentestamente, Vermächtnislösungen, Testamente für Patchwork-Familien) Familienvermögensverwaltungsgesellschaft, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, Testamentsvollstreckungen, Unternehmens- bzw. Betriebsnachfolgeregelungen, lebzeitige Vermögensübertragungen,
Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
etc..
Weitere Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit stellen die Rechtsbereiche Arbeitsrecht und allgemeines Vertragsrecht dar.
Nebenberuflich nehme ich - nunmehr seit über 30 Jahren - regelmäßig Lehraufträge verschiedener öffentlich-rechtlicher Institutionen wahr und halte Vorträge, insbesondere zu erbrechtlichen Problemstellungen.